
Geregelt im Bundesstiftungs- und Fondsgesetz 1974, soweit die Zwecke einer Stiftung über den Interessenbereich eines Landes hinausgehen; ansonsten landesgesetzliche Regelung. Stiftungen sind durch eine Anordnung des Stifters dauernd gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit, deren Erträgnisse der Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Z...
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