[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Stiefschwager, des -s, plur. die -schwäger, Fämin. die Stiefschwägerinn, Personen, welche nur durch die zweyte Heirath in dieses Verhältniß kommen; z. B. wenn meine Schwester nach Absterben ihres Mannes von neuen heirathet, so ist dieser mein Stiefschwager S. Stief.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2859
Keine exakte Übereinkunft gefunden.