[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Steuerschein, des -es, plur. die -e, 1. Ein Schein, eine Bescheinigung, daß jemand die schuldige Steuer abgetragen habe. 2 In einigen Provinzen sind es Obligationen oder Schuldscheine über dem Landesherren vorgeschossene Summen, welche aus der Steuer wieder bezahlet werden sollen, und w...
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