
Zu den Kapitaleinkünften gehören unter anderem Erträge aus Aktien, Lebensversicherungen, Sparzinsen, GmbH-Anteilen und stillen Beteiligungen. Steuerlich gegenzurechnen sind alle Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Mehrung und der Sicherung solcher Kapitaleinkünfte anfallen. Hierzu geh...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Steuern-auf-Kapitaleinkuenfte.html
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