
Gebiet in steuerlicher Hinsicht, in welchem ein einheitliches Steuerrecht gilt, und dass nicht immer identisch mit dem Staatsgebiet sein muss. Das Steuergebiet z. B. der Bundesrepublik Deutschland entspricht dem Staatsgebiet ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland, aber einschließlich der Freihäfen.
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