
Das Steuerfindungsrecht ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, das den Ländern ein Gesetzgebungsrecht für örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern zusichert. Das Grundgesetz regelt in Artikel 105 Absatz 2 a, dass die Länder den Kommunen ebenfalls ein Steuerfindungsrecht gewähren können. Eingeschränkt wird die Gesetzgebungskompetenz insofe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfindungsrecht
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