
Mit Steuerbrutto wird der steuerpflichtige Teil des Bruttolohns bezeichnet. In einfach gelagerten Fällen entspricht der Bruttolohn dem Steuerbrutto. Hat der Arbeitnehmer aber Zahlungen des Arbeitgebers die nicht steuerpflichtig sind (z.B. die Zuschläge für Nachtarbeit), ist das Steuerbrutto der Bruttolohn abzüglich der nicht steuerpflichtigen Z...
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