[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Steuerbeamte, des -n, plur. die -n, von Steuer 3 (2), ein Mitglied eines Steuer-Collegii, ingleichen ein jeder, welcher von der Obrigkeit zu Einnehmung und Berechnung der Steuern verordnet ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2788