
Das Stellvertretende Commodum ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht und bezeichnet die Pflicht des Schuldners, bei Unmöglichkeit der Leistung einen eventuell erlangten Ersatz an den Gläubiger herauszugeben. Dies ist im {§|285|bgb|juris} BGB geregelt, im österreichischen Recht im {§|1447|ABGB|RIS-B} ABGB und im schweizerischen Recht fe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Stellvertretendes_Commodum
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