[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Statthalterey, plur. die -en. 1. Das einem Statthalter anvertraute Gebieth, doch nur in einigen Fällen. So sind die Länder des Bischofs zu Straßburg in vier Statthaltereyen abgetheilet. Von ganzen Provinzen ist dieses Wort nicht üblich. 2. Die Wohnung, der Pallast eines Statthalters.
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