[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Standrede, plur. die -n, eine kurze Rede, welche stehend gehalten und stehend angehöret wird; am häufigsten in engerer Bedeutung, von einer solchen Rede, welche nach Einsenkung einer Leiche bey dem Grabe gehalten wird, wodurch sie sich von einer Parentation unterscheidet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2245