Ausnahmegerichte zur Bekämpfung schwerer Delikte gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung konnten nach der Strafprozessordnung 1873 eingesetzt werden und wurden mit Bundesverfassungsgesetz aus 1968 aufgehoben. Zuständig war der Gerichtshof 1. Instanz, in dessen Sprengel das Standrecht verhängt wurde. Die Entscheidung erging in einem Senat ... Gefunden auf https://austria-forum.org//af/AEIOU/Standgerichte