[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Standeswapen, des -s, plur. ut nom. sing ein Wapen, welches jemand vermöge seines Standes, d. i. seiner Verhältnisse in der bürgerlichen Gesellschaft führet; zum Unterschiede von einem Geschlechtswapen, Heirathswapen, Gnadenwapen und so ferner.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2234
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