
Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung zur Vornahme der Ziviltrauung und Registrierung sowie Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen. Bis 1. 1. 1939 führten die Religionsgemeinschaften die Matriken. Die Standesämter unterstehen den Bezirksverwaltungsbehörden, haben aber auch Beschlüsse der Gerichte zu vollziehen (zum Bei...
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== Deutschland == Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1. Oktober 1874 in Preußen, ab 1. Januar 1876 im ganzen Gebiet des Deutschen Reiches) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. Auch in Österreich (...
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Standesamt, Behörde zur Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen durch Eintragung in die Personenstandsbücher (Personenstand) durch den Standesbeamten.
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Behörde, der die Eheschliessung, Führung der Personenstandsbücher und die Erteilung der entsprechenden Urkunden obliegt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/standesamt.php

Standesamt , s. Personenstand.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

kommunale Verwaltungsbehörde für Beurkundung des Personenstands, insbesondere der Eheschließung; in der Schweiz Zivilstandsamt.
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https://www.wissen.de//lexikon/standesamt
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