
Stadtbücher, seit dem 12. Jahrhundert geführte Bücher zur Aufzeichnung aller rechtserheblichen Vorgänge in einer Stadt, seit dem 14. Jahrhundert inhaltlich u. a. getrennt in Gerichts-, Verwaltungs- und »Privatrechtsgeschäftsbücher«.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Stadtbücher (mhd. unsir stat buch, des rades bok; mlat. libri civitatis s. memorialis) sind bei städtischen Behörden geführte Amtsbücher, die sich bis ins 13. Jh. zurückverfolgen lassen (Lübeck seit 1227, Rostock seit 1258, Kiel seit 1264, Stralsund seit 1270). Als allgemeine (gemischte) oder als So...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Stadtbücher , s. Grundbücher.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter amtliche städtische Sammlungen von Aufzeichnungen über Rechtsgeschäfte; die ältesten sind die Schreinskarten und Schreinsbücher in Köln, die Vorläufer des Grundbuchs; zu unterscheiden von den Stadtrechtsbüchern.
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https://www.wissen.de//lexikon/stadtbuecher
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