
Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund

ist ein vertraglich vereinbarter Bund mehrerer Staaten (z. B. Vereinigte Niederlande 1579-1795, Deutscher Bund 1815, Schweiz 1815-48, Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union 1952 bzw. 1993).Ebers, G., Die Lehre vom Staatenbunde, 1910, Neudruck 1966; Politz, C., Die Verfassung des deutschen Staatenbundes, Bd. 1f. 1847; Müller-Kinet, H., D...
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Vor allem außen- und sicherheitspolitisch begründeter Zusammenschluss souveräner Staaten (auch: Konföderation). Politisch engere Vereinigung als eine Allianz, da der S. über einige gemeinsame politische Organe verfügt (in denen die Delegierten im Auftrag der Mitgliedsstaaten handeln), aber politisch losere Vereinigung als ein Bundesstaat, da ...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Der Staatenbund ist der Gegensatz zum Bundesstaat. Bei einem Staatenbund bleibt jeder Staat für sich selbst und ist nicht einer Zentralregierung wie bei einem Bundesstaat unterworfen. Der Staatenbund behält seine völlige Souveränität, Freiheit und Unabhängigkeit. Auch hat er seine eigene Rechtsprechung. Ein Staatenbund sind untereinander verp...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40187

Staatenbund, Bundesstaat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mehr oder weniger lockerer Zusammenschluss relativ selbständiger Staaten; Bsp.: Kaiserreich 1871 - 1918...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42353

Mehr oder weniger lockerer Zusammenschluss relativ selbständiger Staaten; Bsp.: Kaiserreich 1871 - 1918
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42377

Mit Staatenbund (= Konföderation) wird ein loser Zusammenschluss mehrerer selbständiger Staaten bezeichnet. Die Einzelstaaten bleiben Völkerrechtssubjekt, der Bund als solches kann je nach Ausgestaltung auch Völkerrechtssubjekt sein. Zur Abgrenzung zu anderen Formen siehe unter Bundesstaat.
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https://www.lexexakt.de/glossar/staatenbund.php

Staatenbund , Staatensystem, s. Staat.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

völkerrechtliche Verbindung von (souveränen) Staaten zur gemeinsamen Bewältigung bestimmter Aufgaben. Ob der Staatenbund eigene Organe besitzt und ob er Verträge mit anderen Staaten schließen kann, bestimmt sich nach dem Gründungsakt (völkerrechtlicher Vertrag). Oft ist der Staatenbund nur die Vorstufe zum Bundesstaat, so in der Schweiz...
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https://www.wissen.de//lexikon/staatenbund
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