
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird das Splitting -Verfahren angewendet. Hierbei wird das zusammengerechnete Einkommen beider Ehegatten zunächst halbiert, auch wenn nur ein Ehegatte Einkünfte erzielt hat. Die sich für das halbe Einkommen ergebende Einkommensteuer wird sodann verdoppelt. Die sich nach dem Splitting -Verfahren ergebe......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/splitting-verfahren/splitting-verf
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