
Ist das Leasing-Objekt speziell auf die Zwecke des Leasing-Nehmers zugeschnitten, sodass ein Dritter keine sinnvolle wirtschaftliche Verwendung für das Objekt finden kann und ein Verkauf oder ein verleasen an Dritte nicht möglich ist, handelt es sich im steuerrechtlichen Sinn um Spezial-Leasing. Die Folge ist: beim Spezial-Leasing werden die Leas...
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