
Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sperrstunde

Sperrstunde, die Polizeistunde.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der nächtliche Zeitpunkt, ab dem Schank- und Speisewirtschaften regelmäßig geschlossen werden müssen und die sog. Sperrzeit (§ 18 Gaststättengesetz) beginnt. Polizeistunde.
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https://www.wissen.de//lexikon/sperrstunde
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