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Spekulationssteuer

Spekulationssteuer Logo #40018Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unter...
Gefunden auf https://boersenlexikon.faz.net/speksteu.htm

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Spekulationssteuer Logo #40080Die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfallende Einkommenssteuer, die auf alle Börsentransaktionen anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Börsengeschäfte, die ersichtlich von vornherein bloß spekulativen Charakter haben, wie dies für manche Optionsgeschäfte zutrifft, unterl...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40080

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Spekulationssteuer Logo #40206Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren können einkommenssteuerpflichtig sein, nämlich dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf dieser weniger als 12 Monate liegen. Ist dies der Fall, wird die so ..
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40206

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Spekulationssteuer Logo #42065Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und anderen beweglichen Sachen unterliegen der Einkommensteuer, wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate vergangen sind (Spekulationsfrist) und wenn alle realisierten Veräußerungsgewinne jährlich den Betrag von 1.000,00 EUR oder mehr ausmachen...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Spekulationssteuer Logo #42101Bis zur Freigrenze von 512 Euro pro Jahr sind Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei, Verluste innerhalb der Frist können mit angefallenen Gewinnen verrechnet werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

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Spekulationssteuer Logo #42257Als Spekulationssteuer bezeichnet man eine Einkommenssteuer, die auf Gewinne aus Börsengeschäften anfällt, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Diese Spekulationsgewinne werden neuerdings auch als private Veräußerungsgeschäfte bezeichnet und fallen in der Steuer...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

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Spekulationssteuer Logo #42880Veräußerungsgewinne aus Wertpapiere n und anderen beweglichen Sachen unterliegen der Einkommensteuer , wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als sechs Monate vergangen sind (Spekulationsfrist) und wenn alle realisierten Veräußerungsgewinne jährlich den Betrag von 1.000,00 EUR oder mehr ausmachen. Im gleichen Jahr entstandene realisierte ...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/spekulationssteuer/spekulationsste

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Spekulationssteuer Logo #42871die nach Einkommensteuerrecht zu zahlende Steuer auf private Gewinne aus Spekulationsgeschäften (§ 23 EStG). Die Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen An- und Verkauf eine Mindestzeit verstrichen ist (bei Grundstücken u. Ä. 10 Jahre, bei Wertpapieren 12 Monate).
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