
Eine S. betreibt, wer zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der gewerbsmäßige Betrieb einer S. ist als Gaststätte genehmigungspflichtig (§ 1 I Nr. 2, § 2 GastG).
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Speisewirtschaft.htm
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