
Species facti (lat., Thatbericht), Erzählung des Thatbestandes bei einem Rechtsfall, namentlich der bei einer militärgerichtlichen Untersuchung von dem mit Strafgewalt ausgestatteten Vorgesetzten des Angeschuldigten an den Gerichtsherrn erstattete Bericht, welcher die dabei in Betracht kommenden Thatumstände darlegt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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