
Das Sparbuch ist Hauptform der Sparurkunden. Als solche zulässig sind auch Loseblattsparbücher. Da über eine Spareinlage nicht mehrere Sparurkunden ausgegeben werden dürfen, ist es aber unzulässig, einzelne Blätter als Sparurkunden auszufertigen und daneben noch ein herkömmliches Sparbuch auszugeben. Auch Kontoauszüge können als Sparurk......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sparurkunde/sparurkunde.htm
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