
Die Spartentrennung ist ein Grundsatz des Versicherungswesens. Gemäß {§|8|VAG|dejure} Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) dürfen Versicherungsunternehmen, die im Lebens- oder substitutiven Krankenversicherungsgeschäft tätig sind, keine anderen Versicherungssparten (also kein Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft) betreiben. ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Spartentrennung
Keine exakte Übereinkunft gefunden.