
Staatsschutzdelikte, Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates, also besonders gegen seine verfassungsmäßigen Einrichtungen und die lebenswichtigen Rechtsgüter des Staatswesens, richten. Zu den Staatsschutzdelikten zählen u. a. der Hochverrat, der Landesverrat, die Rechtsstaatsgefährdung.
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Als Staatsschutzdelikte werden die im ersten Abschnitt des Strafgesetzbuches zusammengefassten Straftaten bezeichnet. Dazu gehören: Vorbereitung eines Angriffskrieges, Aufstacheln zum Angriffskrieg, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Verstoß gegen Vereinigungsverbote, Agententätigkeit, verfassungsfeindliche Sabotage, Verun...
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