
Nach der gesetzlichen Definition des {§|112|betrvg|juris} Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialta...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialplan

Als Gegenleistung für Betriebsänderungen (s. auch 'Betriebsänderung'), die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringen, verlangt der Betriebsrat in der Regel den Abschluß eines Sozialplanes. Durch den Sozialplan sollen die Nachteile für die Belegschaft ausgeglichen oder abgemildert werden. In der Regel erfolgt der Ausgleich üb...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern in Folge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Der Begriff ist in § 112 Absatz 1 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) legal definiert. Als ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Der S. ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eines Unternehmens über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile, die (z.B. aufgrund einer betrieblichen Änderung, einer Betriebsstillegung etc.) für alle oder einen bestimmten Teil der Arbeitnehmer entstehen. Im S. werden üblicherweise Leistungen für vorzeitigen Ru...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

ist nach § 112 BetrVerfG eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Darin wird ein Interessenausgleich über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile herbeigeführt, die den Arbeitnehmern durch eine geplante Betriebsänderung oder Betriebsstillegung entstehen. Der Sozial...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Immer häufiger hören Sie von Betriebsschließungen oder Betriebszusammenlegungen. Natürlich gibt es auch Unternehmen, die ganz oder teilweise von einem Standort an den anderen Standort verlegt werden. In diesem Moment ändert sich in jedem Fall etwas am bisher bestehenden Betrieb. Mitunter kann dies f...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

Sozialplan, Arbeitsrecht: schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer (geplanten) Betriebsänderung einschließlich einer Betriebsstilllegung entstehen (§ 112 Betriebsverfassungsgesetz, Be...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Immer häufiger hören Sie von Betriebsschließungen oder Betriebszusammenlegungen. Natürlich gibt es auch Unternehmen, die ganz oder teilweise von einem Standort an den anderen Standort verlegt werden. In diesem Moment ändert sich in jedem Fall etwas am bisher bestehenden Betrieb. Mitunter kann dies für Mitarbeiter eines Betriebes gravierende, ...
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https://www.nettolohn.de//lexikon/sozialplan.html

ist nach § 112 BetrVerfG eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat . Darin wird ein Interessenausgleich über den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile herbeigeführt, die den Arbeitnehmer n durch eine geplante Betriebsänderung oder Betriebsstillegung entstehen. Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinba....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sozialplan/sozialplan.htm
(Arbeitsrecht) in Wirtschaftsunternehmen die schriftlich niederzulegende und von Arbeitgeber und Betriebsrat zu unterschreibende Einigung zwischen beiden Teilen über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung (z. B. Stilllegung des ganzen...
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https://www.wissen.de//lexikon/sozialplan-arbeitsrecht
(Baurecht) Städtebauförderungsgesetz.
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https://www.wissen.de//lexikon/sozialplan-baurecht
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