
Der Begriff des sozialen Schutzes kann im engeren Sinn als Synonym für soziale Sicherheit verstanden werden (öffentliche und komplementäre Einrichtungen). Der Begriff hat aber auch eine breitere Bedeutung, die sich ins Arbeitsrecht ausdehnt: Hier entspricht er dem Bereich, der von der Europäischen Sozialcharta und der Gemeinscha...
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