
Pflicht des Behandlers, Patienten an sachkundigere Behandler zu überweisen, wenn er erkennt, daß die eigenen Möglichkeiten, Fähigkeiten oder Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Untersuchung oder Behandlung des Patienten nicht ausreichen.
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https://naturheilkundelexikon.de/Lexikon-76788.html

Unser Zivilrecht geht davon aus, dass jeder von seinen Mitmenschen ein bestimmtes Mass von Sorgsamkeit und Aufmerksamkeit erwarten darf. So ist jeder Versicherungsnehmer zur Sorgfalt verpflichtet. Die schuldhafte Verletzung von selbstverständlichen Schadenverhütungsregeln kann zu einer Herabsetzung ...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
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