
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände kommen in dieser Form in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens vor. In der Buchhaltung spricht man von sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen, wenn es z.B. um die Bestandswerte aus Lebensversicherungsbeständen geht oder z.B. um Software.
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