
Revision von verrechenbaren Werten (von Barschaft bis sonstige Depots). Wird von Innenrevision kommissionell durchgeführt, auf Basis von Unterlagen von der Zentralbuchhaltung). Revision bedeutet Inventur/Bestandsaufnahme, d.h. Zählung, Überprüfung, Abstimmung mit den Unterlagen.
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