[Achtung: Schreibweise von 1811] des -s, plur. ut nom. sing von dem Zeitworte siegeln, derjenige, welcher siegelt. In manchen Kanzelleyen ist es daher der Nahme desjenigen Kanzelleybedienten, welcher das Siegel von dem Siegelbewahrer empfängt, und die Schriften und Urkunden untersiegelt. An einigen Orten, besonders Oberdeut...
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Siegler, Familiennamenforschung: Berufsname oder Amtsname zu mittelhochdeutsch sigeler »Siegler« für den Siegelhersteller oder für den Siegler von Urkunden, Waren usw. Tetmar Sigeler ist anno 1263 in Stettin bezeugt.
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