
Sicherungs
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Von Sicherungseigentum spricht man, wenn jemand (Sicherungsgeber) das Eigentum an einer Sache zur Sicherung einer Forderung an einen Dritten (Sicherungsnehmer) überträgt, aber den Besitz an der Sache behält. Das hat gegenüber dem Pfandrecht den Vorteil, dass der Sicherungsgeber über die übereignete Sache weiter verfügen kann. In der Insolven...
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