
Mit Sicherheitsgewahrsam (=Vorbeugegewahrsam =Unterbindungsgewahrsam) wird ein Ingewahrsamnahme bezeichnet, die unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern (z.B. § 32 Abs. Nr. 2 HSOG). Die Erstreckung des Sc...
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