= 1. Vertreter eines Kapitäns; 2. Ein Kapitän der legentlich Angestellter einer Reederei oder des Schiffseigners ist und keinen Anteil am Schiff hat. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42025
Vertreter eines Kapitäns; Ein Kapitän der gelegentlich Angestellter einer Reederei oder des Schiffseigners ist und keinen Anteil am Schiff hat. Gefunden auf https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/S.htm