
Selbstständig Erwerbstätige sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern nicht versicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind selbstständig tätige Handwerker und Hausgewerbebetreibende, selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen und Entbindungshelfer, Seelotsen, Küstenschiffer u...
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