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Selbstschuldner

Selbstschuldner Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Selbstschuldner, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Selbstschuldnerinn, eine Person, welche eine Summe selbst schuldig ist, zum Unterschiede von dem Bürgen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_433

Selbstschuldner

Selbstschuldner Logo #42134Selbstschuldner, Bürge, der bei Fälligkeit der Schuld vom Gläubiger ohne vorherige Klage gegen den Hauptschuldner in Anspruch genommen werden kann (§ 773 Absatz 1 BGB; Bürgschaft).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Selbstschuldner

Selbstschuldner Logo #42834Selbstschuldner ist ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB verzichtet hat, d.h. der selbstschuldnerische Bürge kann den Gläubiger nicht darauf verweisen, dass er erst den Hauptschuldner verklagen muss.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/selbstschuldner.php

Selbstschuldner

Selbstschuldner Logo #42295Selbstschuldner (Selbstzahler), der Bürge, welcher dem Gläubiger gegenüber auf die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner verzichtet (s. Bürgschaft).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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