
Als sekundäres Recht gelten alle Rechtsakte, die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft aufgrund des primären Gemeisnchaftsrechts, also vor allem der Verträge, erlassen werden. Dazu zählen Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen und Beschlüsse sowie Stellungnahmen und Empfehlungen. Die Rechtsakte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer...
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