
Mit Seitenstreifen wird ein sich neben einer Fahrbahn befindliche befestigter Teil der Straße bezeichnet, der nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 41 StVO befahren werden darf.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/seitenstreifen.php

Eine (bei Rechtsverkehr) rechts neben dem Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn gelegene Spur, die nicht als Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen kenntlich gemacht ist.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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