
Seigneur (deutsch Herr) nannte sich in Frankreich ehemals jemand, der ein Lehen der Krone mit allen damit verbundenen Rechten über Person und Eigentum besaß. Diese Form der Herrschaft nannte man Seigneurie, den Inbegriff der Rechte aber, die dem Seigneur gebührten, Seigneuriage, und den Seigneur selbst Seigneur justicier, weil er die hohe oder ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Seigneur

Seigneur , kurz Sieur, in Frankreich bis 1789 der Lehnsherr oder der Grundherr. Die Kurzform Sire wurde zur Anrede souveräner Fürsten.
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Seigneur (franz., spr. ssänjör, abgekürzt Sieur und Sire, v. lat. senior, "der ältere"), in Frankreich ehemals derjenige, welcher ein Lehen der Krone mit allen daran haftenden Rechten über Person und Eigentum besaß. Eine solche Herrschaft nannte man Seigneurie, den Inbegriff der Rechte aber, die dem S. gebührten, Seigneuriage und d...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

verkürzt Sieur, in Frankreich vor 1789 der Grundherr (mit Gerichtsbarkeit); sein Gebiet: Seigneurie.
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