
ist die Versicherung von Menschen und Sachen gegen die beim Seetransport bestehenden besonderen Gefahren. Sie erscheint erstmals 1319 und ist in Venedig bereits im 15. Jh. von großer tatsächlicher Bedeutung.Goldschmidt, L., Universalgeschichte des Handelsrechts, (Bd. 1 3. A.) 1891, Neudruck 1957; Hammacher, W., Die Grundzüge des allgemeinen Seev...
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Seeversicherung, Seeassekuranz, Versicherung besonders von Schiff, Ladung, Fracht gegen Seegefahren wie Untergang, Strandung, Verschollenheit, Zusammenstoß, Leckage, Seeraub, Brand, Explosion; geregelt im HGB (§§ 778† †™900), dem jedoch bisher in der Regel die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsb...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Seeversicherung (Seeassekuranz, Transportversicherung zur See), Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt. Gegenstand eines solchen Seeversicherungsvertrags kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, welches jemand daran hat, daß Schiff oder Ladung die Gefahren der Seeschiffahrt bestehe; also vor allen Dingen das Schiff selbst (sogen. ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Die Gefahr der Versendung von Gütern wird von der Kolonialverwaltung weder ganz noch teilweise getragen. Selbstversicherung ist auch hinsichtlich der Schiffsversicherungen bis auf weiteres nicht in Aussicht genommen. Die Kolonialverwaltung versichert für Rechnung wen es angeht: a) ihre Transporte ...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

ältester und wichtigster Zweig der Transportversicherung, versichert gegen die Sachgefahren.
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https://www.wissen.de//lexikon/seeversicherung
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