
Der Seefrachtvertrag ist ein Vertrag zwischen Befrachter und Verfrachter über die Beförderung von Gütern nach einem Ort über See gegen Bezahlung einer Vergütung (im Gegensatz zum Passagevertrag). Der Verfrachter führt die Beförderung in eigenem Namen durch. Er wird häufig der Reeder oder Ausrüster sein. Der Befrachter ist Ladungsbeteiligt...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Seefrachtvertrag

= der Frachtvertrag zur Beförderung von Gütern, entweder auf das Schiff im ganzen oder einen verhältnismäßigen Teil oder einen bestimmt bezeichneten Raum im Schiff.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42025

Seefrachtvertrag, Frachtvertrag zur Güterbeförderung mit Seeschiffen; auf das ganze Schiff (Raumfracht- oder Chartervertrag), einen bestimmten Teil oder auf einzelne Güter (Stückgutvertrag) bezogen (§§ 556† †™663 b HGB, die u.a. Haftungsfragen regeln).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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