[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Sechsherr, des -en, plur. die -en, ein Herr, das ist, eine obrigkeitliche Person, aus einem Collegio von sechsen. So werden in Prag die Bauherren Sechsherren genannt, weil ihrer sechs sind. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_12