
Der rechtliche Markenschutz ist durch absolute und relative Schutzhindernisse begrenzt. Während absolute Schutzhindernisse (fehlende Markenfähigkeit, mangelhafte Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis, öffentliches Interesse) vor der Eintragung der Marke in das Markenregister durch das DPMA geprüf...
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