
Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (etwa als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet. Sie kann verschiedenen Formen annehmen: ==Siehe auch== ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzherrschaft
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Schutzherrschaft, plur. die -en. 1) Als ein Abstractum und ohne Plural, die Herrschaft, d. i. Gewalt, den Schutz über andere zu handhaben. 2) Als ein Concretum, eine mit dieser Gewalt begabte Person oder Familie.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_3_3141

Schutzherrschaft, das Protektorat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die unter verschiedenen Rechtsformen ( Protektorat, Mandat, Treuhandverwaltung, Kolonie ) durchgeführte gebietliche und personale Herrschaft eines Staats über Territorien, die in besonderer Weise dem Schutzstaat angegliedert sind.
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https://www.wissen.de//lexikon/schutzherrschaft
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