[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schutzherr, des -en, plur. die -en, ein Herr, welchem der Schutz gewisser Personen oder Örter zustehet, welcher die Schutzgerechtigkeit in Ansehung derselben besitzet; Fämin. die Schutzherrinn Der Schirmherr.
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