[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Schutzgerechtigkeit, plur. inus. das Recht, gewisse Personen oder Gemeinheiten zu schützen, und die damit verbundenen Vortheile zu genießen; die Schirmgerechtigkeit, Vogtey.
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Schutzgerechtigkeit (Vogtei), in dem mittelalterlichen Staatswesen das Recht eines Landes- oder Patrimonialherrn, eine Gemeinde, ein Stift, ein Kloster etc. in seinen Schutz zu nehmen. Eine Folge derselben war häufig, daß der Beschützer, der Schutzherr, den Grundbesitz der Beschützten (Vogtsleute) an sich brachte und ihn den Schützlingen nur a...
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