
Das Schulsystem in Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetz dem Staat. Unbeschadet davon wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6). Schulen fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesl
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schulsystem_in_Deutschland
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