
(Text von 1910) Pflicht
1). Obliegenheit
2). Schuldigkeit
3). Pflicht (Verbalsubstantiv zu
pflegen) bezeichnet jede sittliche Notwendigkeit als solche, von welcher Art sie sein und welchen Inhalt sie haben mag, ohne Bezug auf ein anderes Ding, dem wir das, wozu uns die Sittlichkeit ver
pflichtet...
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