[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schuldbuch, des -es, plur. die -bücher, ein Buch, worin man diejenigen Geldsummen verzeichnet, welche man von andern zu fordern hat; zuweilen auch, welche man andern schuldig ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2968
Verzeichnis (Register) der Staatsschulden und Staatsbürgschaften einschließlich Bundeseisenbahnen und Bundespost; wird von der Bundeswertpapierverwaltung als selbständiger Bundesbehörde geführt. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/schuldbuch