[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. auf Schrift sitzend, d. i. dem Lehens- und Landesherren und dessen Kanzelley unmittelbar unterworfen; kanzelleysässig, zum Unterschiede von dem amtssässig. Ein schriftsässiger Edelmann. Schriftsässige Güter.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2856

Schriftsässig , früher Bezeichnung für Rittergüter, deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen Rittergütern, deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzuerkennen hatten.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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